Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der sign point GmbH
- Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der sign point GmbH (nachfolgend „wir“ oder „sign point“).
(2) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn ihnen schriftlich zugestimmt wurde.
(3) Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit und werden zurückgewiesen. - Angebote, Preise und Vertragsänderungen
(1) Der Katalog und die Preisliste stellen kein Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden.
(2) Durch das Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab und akzeptiert diese AGB als allein maßgeblich.
(3) Verträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Lieferung zustande.
(4) Unsere Preise sind Nettopreise zuzüglich Logistikzuschlag, Verpackung, Frachtspesen und der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.
(5) Wir betreiben sowohl einen B2B-Shop mit Nettopreisen als auch B2C-Shops mit Bruttopreisen inklusive MwSt.
(6) Änderungswünsche nach Beauftragung sind schriftlich zu vereinbaren und werden gesondert berechnet.
(7) Der Liefertermin kann sich um den Zeitraum der Änderungsarbeit verschieben. - Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
(1) Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, per Vorkasse sofort fällig.
(2) Bei Teillieferungen kann eine anteilige Zahlung verlangt werden.
(3) Verzugszinsen betragen 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz für Verbraucher und 9 Prozentpunkte für Unternehmer.
(4) Der Verkäufer behält sich vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug zukünftige Aufträge zu sperren.
(5) Mahngebühren betragen 5,00 EUR pro Mahnung.
(6) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von sign point.
(7) Gegenüber Unternehmern bleibt das Eigentum bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung bestehen. - Lieferung, Gefahrenübergang und Transportschäden
(1) Die angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden schriftlich als Fixtermin bestätigt.
(2) Teillieferungen sind zulässig, um eine zügige Abwicklung zu gewährleisten.
(3) Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware an den Transportführer übergeben wurde, auch wenn der Verkäufer die Transportkosten trägt.
(4) Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt oder andere nicht vom Verkäufer zu vertretende Umstände begründen keine Schadensersatzansprüche.
(5) Der Kunde muss die Ware bei Erhalt prüfen und Schäden unverzüglich dem Verkäufer und dem Frachtführer melden.
(6) Verpackungen sind zur Schadensprüfung aufzubewahren.
(7) Verzögerungen aufgrund von Zulieferproblemen oder Produktionsengpässen berechtigen nicht automatisch zum Rücktritt vom Vertrag. - Fahrzeugfolierung und Werbebeschriftungen
(1) Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug vor der Folierung gereinigt bereitzustellen. Lackschäden oder unsachgemäße Nachlackierungen können Haftungsprobleme verursachen.
(2) Es werden Hochleistungsfolien verwendet. Partikeleinschlüsse bis 2 mm sind unvermeidlich und kein Reklamationsgrund.
(3) Luftblasen bis 3 mm Durchmesser verschwinden in der Regel innerhalb von fünf Wochen. Bestehende Blasen müssen dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
(4) Kratzer, die durch Erwärmung entfernt werden können, sind zulässig. Kleberbrüche in Hauptsichtbereichen sollten möglichst vermieden werden.
(5) Die Folie kann umgelegt werden, sofern ausreichend Haftung besteht. In problematischen Bereichen kann sie bis zu 1,5 mm vor der Kante enden.
(6) Falls Dichtungen die Folie beeinträchtigen, ist ein Mindestabstand von 1 mm zulässig.
(7) Mehrteilige Verklebung ist zulässig. Überlappungen sind erlaubt, sofern sie die Haltbarkeit nicht beeinträchtigen.
(8) Schnitte im Lack sind unzulässig. Der Verkäufer haftet nicht für bereits vorhandene Lackschäden. Unterschiede im Glanz- oder Mattgrad sind produktionsbedingt und kein Reklamationsgrund.
(9) Werbe- und Fahrzeugbeschriftungen werden mit Hochleistungsfolien ausgeführt.
(10) Keine Gewährleistung für Folierungen in tiefen Sicken und auf Lackflächen, die älter als 36 Monate sind.
(11) Farbabweichungen im Digitaldruck sind normal und kein Reklamationsgrund.
(12) Für Lackablösungen oder Lackschäden, die während oder nach dem Entfernen der Folie entstehen, übernehmen wir keine Gewährleistung, sofern diese auf nicht erkennbare oder bereits vorhandene Vorschäden, eine unsachgemäße Lackierung, Alterung oder Materialermüdung des Lacks zurückzuführen sind. Eine Haftung besteht nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz unsererseits. - Stempelanfertigungen
(1) Individuelle Stempel werden nach Freigabe des Korrekturabzugs gefertigt.
(2) Nachträgliche Änderungen nach Produktionsbeginn sind nicht möglich.
(3) Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht anders vereinbart, 5-7 Werktage ab Freigabe. - Textilveredelung
(1) Der Kunde stellt sicher, dass gelieferte Textilien für die gewünschte Veredelung geeignet sind.
(2) Bei vom Kunden gestellten Textilien übernimmt sign point keine Haftung für Schäden, die durch den Veredelungsprozess entstehen.
(3) Geringfügige Farbabweichungen zwischen Entwurf und Endprodukt sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar. - Beschilderung und Lichtwerbung
(1) Individuelle Beschilderungen und Lichtwerbeanlagen werden nach Kundenwunsch gefertigt.
(2) Die Montage erfolgt nach gesonderter Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Genehmigungen für die Installation einzuholen und dem Verkäufer Lagepläne sowie Elektropläne bereitzustellen.
(3) Der Verkäufer haftet nicht für Genehmigungsprobleme oder bauliche Einschränkungen, die eine Installation verhindern.
(4) Farbabweichungen aufgrund von Materialbeschaffenheit oder Beleuchtungseffekten sind kein Reklamationsgrund. - Stornierung und Ausfallgebühr
(1) Bei Stornierung eines Auftrags für individuell gefertigte Produkte nach Produktionsbeginn wird der volle Auftragswert berechnet.
(2) Erfolgt die Stornierung vor Produktionsbeginn, aber nach Materialbeschaffung, werden 50% des Auftragswertes als Aufwandsentschädigung in Rechnung gestellt.
(3) Sollte ein vereinbarter Termin vom Kunden nicht wahrgenommen oder kurzfristig (weniger als 48 Stunden vor dem Termin) abgesagt werden, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe von 25 % des Netto-Auftragswertes in Rechnung zu stellen. - Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden gemäß Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Weitere Informationen sind in unserer Datenschutzerklärung zu finden. - Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Braunschweig.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: März 2025